Personalrat

Schul­per­so­nal­rat an der Gesamt­schu­le Emsland

Das nieder­säch­si­sche Perso­nal­ver­tre­tungs­ge­setz (NPersVG) legt in § 95 fest, dass in Schu­len ein Schul­per­so­nal­rat gebil­det wird:

In der Gesamt­schu­le Emsland wurden zum März 2024 für vier Jahre als eure Vertre­tung vom Kolle­gi­um gewählt und immer für euch ansprechbar:

Unse­re Aufga­ben sind viel­fäl­tig. Die Zusam­men­ar­beit mit der Dienst­stel­le (Schul­lei­tung), Aufga­ben, Mitbestimmungs‑, Betei­li­gungs- und Infor­ma­ti­ons­rech­te werden im nieder­säch­si­schen Perso­nal­ver­tre­tungs­ge­setz gere­gelt: http://www.schure.de/2047002/npersvg.htm#T1K5A1

  • Mitbe­stim­mung bei perso­nel­len, sozia­len und orga­ni­sa­to­ri­schen Maßnahmen
  • Darauf hinwir­ken, dass Maßnah­men durch­ge­führt werden, die der Dienst­stel­le und ihren Beschäf­tig­ten dienen
  • Anre­gun­gen und Beschwer­den von Beschäf­tig­ten entge­gen­neh­men und, soweit sie berech­tigt erschei­nen, durch Verhand­lung mit der Dienst­stel­le auf ihre Erle­di­gung hinwirken
  • Darauf achten, dass die zuguns­ten der Beschäf­tig­ten gelten­den Geset­ze, Verord­nun­gen, …, Dienst­ver­ein­ba­run­gen und Verwal­tungs­vor­schrif­ten durch­ge­führt werden.
  • Dafür sorgen, dass alle Beschäf­tig­ten der Dienst­stel­le nach Recht und Billig­keit behan­delt werden, insbe­son­de­re, dass jede Benach­tei­li­gung von Perso­nen wegen ihrer Abstam­mung, Reli­gi­on, Natio­na­li­tät, Herkunft, sexu­el­len Iden­ti­tät, poli­ti­schen oder gewerk­schaft­li­chen Betä­ti­gung oder Einstel­lung; wegen ihres Alters, ihrer Behin­de­rung oder … wegen ihres Geschlechts unterbleibt.